AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der L45 Homes GmbH

1. Abschluss des Vertrages

Buchungswünsche können per Buchungstool auf der Website www.l45-homes.de mitgeteilt werden. Mit der Abgabe eines Buchungswunsches bekundet der Auftraggeber (im folgenden Gast genannt) sein Einverständnis, einen zeitlich befristeten Mietvertrag aufgrund der hier vorliegenden Bedingungen abzuschließen. Mit der Zusendung der Buchungsbestätigung durch die L45 Homes GmbH bzw. einen ihrer Vertreter (im folgenden Vermieter genannt), die ebenfalls per E-Mail erfolgt, gilt der Vertrag als abgeschlossen und verbindlich.


2. An- und Abreise

2.1 Ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung ist der Bezug der Ferienwohnung ab 15 Uhr des Anreisetages möglich. Die Übermittlung des Zutrittscodes und weitere Details zum konkreten Ort der Ferienwohnung erfolgen per E-Mail etwa 2 Tage vor Anreise. Bei kurzfristiger Buchung innerhalb von 2 Tagen vor der Anreise wird besagte E-Mail innerhalb einer Stunde nach Buchung versandt.

2.2 Am Abreisetag muss die Ferienwohnung bis 11:00 verlassen werden. Die Fenster sind vor Verlassen der Wohnung zu schließen.


3. Leistungen und Preis

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus dem Angebot vom Vermieter und den Angaben in der Buchungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt. Im Preis inbegriffen sind Unterkunft, Strom, Wasser, Heizung, Bettwäsche und Handtücher so wie die Endreinigung.

3.2 Die vertraglich bestimmte Personenanzahl, die durch die Buchungsbestätigung festgelegt ist, darf nicht ohne Erlaubnis des Vermieters überschritten werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt die Nachberechnung für die überzähligen Gäste.

3.3 Die Preise inkludieren sämtliche Steuern und Abgaben.


4. Zahlung Bei Buchung der Ferienwohnung ist der Gesamtbetrag über die gesamte Aufenthaltsdauer im Voraus zu begleichen.


5. Stornobedingungen

Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages nach folgenden Betragsbestimmungen zu bezahlen: Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden vom Vermieter die nachstehenden Stornosätze berechnet (jeweils Prozent des Gesamtbeherbergungsvertrages):
- bis zum 28. Tag vor Anreise kostenlos
- ab dem 27. Tag vor Anreise und bei Nichterscheinen 100 %


6. Haftung

6.1 Der Gast haftet für alle Schäden, die dem Vermieter durch ihn selbst oder andere Personen, für die er verantwortlich ist, entstehen. Der Vermieter ist verpflichtet, diese Schäden binnen 7 Tagen nach Abreise schriftlich dem Gast bekannt zu geben und infolge dessen in Rechnung zu stellen.

6.2 Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der Ferienwohnung führt zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses.

6.3 Wird der Vermieter durch höhere Gewalt in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden.

6.4 Gewährleistung:
- Wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsgerecht und verkehrsüblich erbracht, so kann der Gast Nachbesserung verlangen.
 - Der Gast ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell auftretenden Schaden gering zu halten.
 - Der Gast ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Kommt der Gast diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.


7. Schadensfall

7.1 Der Gast haftet dem Vermieter gegenüber für jeden Schaden, den er oder in dessen Verantwortung befindlichen Personen verursachen. Dies gilt auch für Schäden und Beeinträchtigungen durch dritte Personen, die sich mit Zustimmung des Mieters in den Mieträumen aufhalten.

7.2 Mängel der Mietsache und der mitvermieteten Gegenstände oder Gefahren, die deren Erhaltung drohen, hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.


8. Rechte des Gastes

Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen, rücksichtsvollen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benutzung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Die Ferienwohnung sind ausschließlich für Wohnzwecke bestimmt. Jede geschäftliche Nutzung, gänzliche oder teilweise Weitervermietung sowie das Abhalten von Partys jeder Art ist strengstens verboten und zieht eine sofortige Beendigung des Beherbergungsvertrages mit sich. Der Gast hat seine Rechte gemäß etwaiger Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.


9. Pflichten des Gastes Der Gast verpflichtet sich, die Mieträume und die zur Benutzung mitvermieteten Gegenstände und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln.


10. Rechte des Vermieters

Die Begehung der Ferienwohnung durch den Vermieter ist jederzeit nach vorheriger Absprache mit dem Gast zu gewährleisten. Bei Gefahr in Verzug ist eine Begehung ohne vorherige Zustimmung des Gastes möglich.


11. Pflichten des Vermieters Der Vermieter ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.


12. Verlängerung der Beherbergung Der Gast hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Gast seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Vermieter der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Den Vermieter trifft dazu keine Verpflichtung.


13. Beendigung des Beherbergungsvertrages - Vorzeitige Auflösung

13.1 Der Vermieter ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Gast:

a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer oder den im oder um den Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht. Darüber hinaus gehende nachweislich entstandene Schäden sind dem Vermieter zu ersetzen.

b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird.

c) die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.

13.2 Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc.) unmöglich wird, kann der Vermieter den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Vermieter von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Gastes sind ausgeschlossen.


14. Ruhe und Ordnung

14.1 Der Vermieter ist berechtigt, vom Gast die Einstellung oder Verminderung von ungebührlichem Lärm zu fordern. Nach der gültigen Hausordnung darf die Nachtruhe in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr in keiner Weise gestört werden. Während dieser Zeit sind daher Musikanlagen, Radio- und Fernsehgeräte so leise zu stellen, dass sie von den Nachbarn nicht wahrgenommen werden können. Auch jede andere Art des Musizierens darf nur in Zimmerlautstärke erfolgen. Auch während des Tages ist jede vermeidbare Lärmentwicklung (z.B. andauerndes Musizieren) zu unterlassen. An Sonn- und Feiertagen ist jede Lärm erregende Tätigkeit inner- und außerhalb der Ferienwohnung verboten.

14.2 Die Kinder sind zu anständigem und ruhigem Betragen anzuhalten. Das Herumtoben im Treppenhaus ist ihnen zu verbieten. Der Hausflur darf den Kindern nicht als Aufenthaltsraum oder Spielplatz dienen. Ballspiele aller Art sind in den Wohn- und Außenanlagen verboten.


15. Parkplatz

15.1 Wenn ein Parkplatz angeboten wurde, darf dieser ausschließlich für PKW genutzt werden und ist, falls nicht anders vereinbart, ein Parkplatz im Freien.

15.2 Es ist nicht gestattet jegliche Reparaturen, Arbeiten, etc. am Parkplatz oder im Innenhof durchzuführen.

15.3 Fahrräder dürfen nicht in der Ferienwohnung abgestellt oder an der Hausmauer angelehnt werden.

15.4 Für abgestellte Fahrzeuge oder Fahrräder wird keinerlei Haftung übernommen.


16. Tierhaltung Generell sind keine Tiere in der Ferienwohnung erlaubt.


17. Besondere Hinweise

17.1 Der Gast hat für ausreichendes Lüften Sorge zu tragen.

17.2 Vor Inbetriebnahme von elektronischen Geräten, welche vom Gast mitgebracht werden und nicht zum üblichen Reisebedarf gehören, ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Es ist nicht gestattet mitgebrachte Heiz- oder Klimageräte in der Ferienwohnung zu betreiben. Weiter ist es nicht erlaubt Strom aus der Ferienwohnung zu leiten (z.B. um Fahrzeuge, Anhänger etc. mit Energie zu versorgen). Für Defekte an elektrischen Geräten, haftet der Vermieter nicht.

17.3 Empfang von Besuchen. Der Empfang von Besuchen ist nach vorheriger Ankündigung beim Vermieter zu melden und kann nur fallweise in der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr für eine Aufenthaltsdauer von 3 Stunden pro Tag gestattet werden. Es ist allerdings nicht möglich, dass Fremde als Mitbewohner aufgenommen werden. Gewerblicher Parteienverkehr ist ausdrücklich verboten. Bei Nichteinhaltung ist mit der sofortigen Beendigung des Beherbergungsvertrages zu rechnen.

17.4 Fundsachen werden nur auf Anfrage kostenpflichtig (unfrei) zurückgesandt. Der Vermieter verpflichtet sich zur Aufbewahrung von 1 Monat.

17.5 Für eingebrachte Gegenstände, Geld und Wertsachen haftet der Vermieter nicht. Auch die Verwahrung von Garderobe, Musikinstrumenten und elektronischen Geräten obliegt der Aufsichtspflicht des Gastes.

17.6 Rauchverbot. In der Ferienwohnung gilt absolutes Rauchverbot. Zuwiderhandlungen des Gastes gegen vorstehende Regelung berechtigen den Vermieter einen entsprechenden Serviceaufschlag für erhöhte Wohnungsreinigung in Höhe von 200,00 EUR in Rechnung zu stellen.

17.7 Gefahrenquellen. Wir weisen besonders darauf hin, dass der Umgang mit offenem Feuer (insbesondere Kerzen, Duftkerzen, Räucherstäbchen, Spritzkerzen, Knallkörper und dergleichen) im gesamten Wohnungsbereich und den Außenanlagen verboten ist. Weiters ist der Gast dazu angehalten, sich beim Verlassen der Ferienwohnung zu vergewissern, dass keine Elektrogeräte (vor allem Ladegeräte etc.) in Abwesenheit des Gastes an das Stromnetz angeschlossen sind. Alle Wasserhähne müssen bei Verlassen der Ferienwohnung sicher abgedreht sein.

17.8 Mülltrennung.

Alle Haus-Benutzer/innen sind aufgerufen, das vorgegebene System der Mülltrennung bewusst zu praktizieren. Während der Zeit der Vermietung ersuchen wir unsere Gäste sich eigenständig um das Sauberhalten von den Wohnungen zu kümmern. Reinigungsmaterial wird teilweise zur Verfügung gestellt und finden Sie in Ihrer Ferienwohnung. Der anfallende Müll ist in den vorgesehenen Behältern im Eingangsbereich zu entsorgen.

17.9 Da der Internetzugang einen kostenlosen Zusatzdienst darstellt, kann die ständige Verfügbarkeit sowie die fehlerfreie Funktion der Internetverbindung nicht zugesichert werden und berechtigen den Gast nicht zur Zahlungsminderung. Wir sind bemüht auftretende Fehler, Unterbrechungen oder Störungen umgehend zu beheben. Verbindungsgeschwindigkeiten können variieren und werden nicht garantiert. Port- sowie Webseitensperren bleiben dem Vermieter vorbehalten. Der Vermieter übernimmt keinerlei Verantwortung dafür, dass die Internetverbindung mit der beim Gast vorhandenen Hardware fehlerfrei zusammenarbeitet. Jeder Gast hat die Möglichkeit in eigener Verantwortung die Verbindung herzustellen. Für Datenverlust, Fehler oder Schäden wird nicht gehaftet. Bei Nutzung der Internetverbindung erklärt sich der Gast mit den geltenden WLAN-Nutzungsbedingungen einverstanden. Der Aufruf von Seiten mit rechtswidrigem Inhalt und die Verbreitung rechtswidriger oder rechtlich geschützter Inhalte sind untersagt. Rechtswidrige Downloads als auch Uploads (z.B. Spam-Mails) werden bei Feststellung oder Verdacht der zuständigen Behörde gemeldet.

17.10 Der Gast hat bei Verlassen des Appartements Sorge zu tragen, dass alle Fenster geschlossen, das Licht und alle Heizkörper abgeschaltet, sowie die Wasserhähne abgedreht sind.


18. Allgemeines

18.1 Es gilt deutsches Recht.

18.2 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichtsstandortes Berlin vereinbart.

18.3 Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.

18.4 Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr entsprechende.

18.5 Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt worden sind.

18.6 Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.


Stand: 29.10.2024